Bei der Konfiguration der Alarmanlage für das Clubgebäude und der Motorboothütte haben wir Anpassung vorgenommen.
Es gilt jetzt die Regel:
- Kein Licht – Alarmanlage ist scharf geschaltet.
- Grünes Licht – die Alarmanlage ist aus und die Räumlichkeiten können betreten werden.
Die gesicherten Zugangsbereiche sind:
- Clubhaus
- Foyer am Haupteingang
- Zugang Clubraum über den Balkon (Clubraum I und II)
- Segelkammer
- Motorboothütte
1. Anlage ausschalten
- Signalleuchte rechts am Haupteingang leuchtet NICHT => Alarmanlage ist scharf geschaltet,
- Mit dem RFID-Chip vor dem Betreten des Gebäudes über den Chipkartenleser die Anlage unscharf schalten (siehe Bild).
Dazu bitte den Chip nur kurz vor das Lesegerät halten. Viele Nutzer halten ihn fälschlicherweise so lange vor das Lesegerät, bis die Signalleuchte reagiert. Das ist nicht notwendig, sondern führt im Gegenteil dazu, das die Anlage dann „An“ und wieder „Ausgeschaltet“ wird. - Signalleuchte ist an und leuchtet grün => Alarmanlage ist unscharf, Gebäude / MoBo Hütte kann betreten werden.
- Wenn die Alarmanlage scharf geschaltet ist und die überwachten Bereiche betreten werden, wird der Alarm ausgelöst und ein lautes akustisches Signal ertönt.
- Abschalten des Alarmsignales ist durch das nachträgliche „Unscharf“ schalten am Chipkartenleser am Haupteingang möglich.
2. Anlage einschalten (scharf schalten)
- Segelsaison vom 01. April bis 31. Oktober
Die Anlage wird automatisch um 23 Uhr scharf geschaltet.
Bei Anwesenheit nach 23 Uhr kann die Anlage durch die Berechtigten (Vorstand, Gastronomie) in einen sogenannten Partybetrieb geschaltet werden und wird dann manuell scharf geschaltet.
- Winter vom 01. November bis 31. März
Die Anlage ist durchgehend scharf geschaltet und muss vom dem Zutrittsberechtigten vor dem Betreten des Gebäudes unscharf geschaltet werden. Diese Person ist auch für das erneute scharf schalten verantwortlich.
Lembruch September 2021
Frage zur Alarmanlage:
Bedeutet das, dass ich jetzt, über Winter, nicht mehr in die Segel kann man gehen kann?
Ich habe ehrlich gesagt auch nicht unbedingt das Bedürfnis, geht einfach nur ums Verständnis.
Grüße Jörg
Moin Jörg,
Du kannst natürlich noch in die Segelkammer – aber Du musst dann einfach vorher am Lesegerät vor dem Eingang die Anlage deaktiveren. Und nachher dann wieder scharfschalten.
Tschoe Thomas