Durch die „Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung,“ ist ja auch das Winter-Befahrensverbot geregelt, das normalerweise bis Ende März gilt. In §18, Absatz 3 ist aber hinzugefügt: „(3) Das Befahrensverbot des § 14 Abs. 1 Nr. 7 gilt nicht ab Gründonnerstag, wenn dieser Tag im März liegt.“
D.h. ab dem 28.3. kann der Dümmer wieder befahren werden – aber Vorsicht ist geboten:
Voraussichtlich bis Ende April liegt die Spülleitung des Schwimmbaggers quer über / durch den See!
Der Bagger liegt im Bereich Eickhöpen und die Spülleitung führt von dort zum Polder in Rüschendorf etwas nördlich des Hunteeinflusses.
Mehr Details hier mit einem Rundschreiben und Bericht von Wilhelm Beckmann, der für die Segler im Dümmer Beirat sitzt und die Details erläutert.
Daraus ein Zitat:
Durch die Verzögerungen wird der Bagger voraussichtlich noch bis Ende April in Eickhöpen stationiert sein, sodass auch die Leitung solange quer durch den See verläuft. Erkennbar ist sie an den roten Bojen, die alle 70 m angehängt sind. Zwar besteht die Leitung aus PE und ist robust, die Anschlüsse der Teilstücke sind jedoch aus Metall und können dementsprechend Schäden an Booten verursachen, die drüber fahren.
Es ist also größte Vorsicht beim Queren der Leitungen geboten. Dringend anzuraten ist, diesseits oder jenseits des Leitungsverlaufs zu bleiben und im Süden oder Norden den Segelsport
Wilhelm Beckmann, Dümmer Beirat
auszuüben. Dies gilt insbesondere für Kielboote
Also bitte Obacht und Vorsicht beim Segeln!
P.S. das Bild ist noch aus dem Februar – inzwischen liegt der Bagger vor Eickhöpen.