Corona-Pandemie – Maßnahmen und Informationen

Quelle BZgA

Liebe Mitglieder,

unser Leben hat sich in kürzester Zeit komplett verändert. Die absolut notwendigen Einschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie bedeuten für uns alle Verzicht und Einschränkungen in der gewohnten Lebensweise.
Gerade bei dem wunderschönen Frühling mit viel Sonne, tollem Segelwind und einem selten dagewesenen Wasserstand fällt es besonders schwer, auf die traditionellen Aktivitäten verzichten zu müssen.

Aber unsere Gesundheit hat nun mal absoluten Vorrang!

Da die Informationen, die uns erreichen, sehr dynamisch sind und auch innerhalb Niedersachsens regional sehr unterschiedlich ausfallen, ist eine klare Informationspolitik für den Vorstand aktuell sehr schwierig. Es ist davon auszugehen, dass sich täglich Verbote und Beschränkungen ändern können.
Jedes Mitglied ist hiermit aufgefordert, vor dem Betreten des Hafengeländes und dem Ausüben des individuellen Segelsports sich über die aktuellen Beschränkungen zu informieren.

Auf Basis der „Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ vom 07.04.2020 (diese Verordnung ist 3mal in den letzten 4 Tagen geändert worden) die wichtigsten Punkte, die unseren Segelclub und unsere Mitglieder betreffen:

  • Gemäß der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte ist die sportliche Betätigung im Freien unter den Voraussetzungen des § 2 (u. a. Zusammenkunft von max. zwei Personen, Einhaltung des Mindestabstands 1,5 Meter von Mensch zu Mensch) zulässig.
    Download der Verordnung als PDF
  • Es bleibt dabei, dass aufgrund der obenstehenden Verordnung das Clubhaus und die Clubgastronomie geschlossen sind.
  • Seit dem 07.04.2020 gibt es auch eine Stellungnahme des Krisenstabes des Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der klarstellt, das das Betreten eines Segelhafens im Sinne des Individualsportes unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach der VO zulässig ist.
    Detailinformation auf der Website des SVN

Es gelten folgende Regelungen auf unserem Clubgelände:

  1. Das Hafengelände darf ausschließlich von unseren Mitgliedern betreten werden unter Wahrung des § 1 Absatz 1 sowie § 2 Absatz 1 – 3 (die hier unter 3. stehenden Kontakt & Abstandsregeln) der o.g. Verordnung.
  2. Bitte unbedingt nach dem Betreten oder Verlassen des Hafengeländes das Schiebetor fest verschließen bis zur Verriegelung.
  3. Kontakt zu Personen unbedingt vermeiden, die nicht zum eigenen Hausstand gehören; der Mindestabstand von 1,5 Meter, besser noch 2 Meter Abstand ist unbedingt einzuhalten.
  4. Die Nutzung des Clubhauses ist nicht gestattet, dass bedeutet das auch der Sanitärbereich geschlossen ist.
  5. Auszug aus der Verordnung:
    „Verstöße gegen die §§ 1, 2, und 5 bis 10 stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet.“

Verstöße gegen die niedersächsische und kommunale Verordnungen und deren Folgen sind ausschließlich von den Verursachern zu verantworten.

Wir bitten alle Mitglieder im Sinne unserer Gesundheit und der mit einem höheren gesundheitlichem Risiko behafteten Personen, die Verordnungen und Regeln zwingend einzuhalten und Mitbürger, die sich nicht daran halten, auf die Einhaltung hinzuweisen.

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