Aufgrund der Einschränkgungen in folge der Corona Epidemie sind bisher alle Regatten ausgefallen. Aber aktuell sind wir dabei alles für das Halbmodell / Nebelhorn am 19./20.09. vorzubereiten.
Das bedeutet für unsere Sportwarte bisher viel Abklärungsaufwand mit den zuständigen Behörden des Landkreises und Absprachen mit anderen Vereinen, um die Vorgaben, die sich aus der Niedersächsischen Coronaverordnung ergeben, einzuhalten.
Als Folge muss die Ausschreibung der Regatta – nach aktuellem Kenntnisstand und Vorgaben – um die folgenden verbindlichen Vorgaben ergänzt werden:
Anpassung der Ausschreibung aufgrund der Einschränkungen in Folge der Corona Pandemie:
Beschränkung der Teilnehmerzahlen:
- Opti A 15 Boote,
- Opti B 15 Boote,
- Europe 30 Boote,
- Teeny 15 Boote.
- 29er aktuell abgesagt
Mindesteilnehmer Anzahl für einen Start der Boosklasse sind 10 Boote
Residenzpflicht:
- Europes gehen vom SVH auf den See und wieder aus dem See.
- Teenys gehen vom SCWI auf den See und wieder vom See.
- Opti A und Opti B gehen über den SCD auf den See und wieder vom See.
Weitere Informationen
- Es werden Siegerehrungen in den einzelnen Häfen durchgeführt in geschlossenen Gruppen (Abstandspflicht 1,5 m),
- Eine Durchmischung der Gruppen in den Häfen ist nicht gestattet.
- Es ist nur die Zahlung des Meldegeldes per Überweisung möglich, eine Barzahlung im Regattabüro ist nicht möglich.
- Informationen und Aushänge werden in allen drei Häfen für die Klassen spezifisch ausgehängt.
- Es gibt keine Abendveranstaltung.
- Campen / Übernachten auf dem Clubgelände oder Parkplatz ist nicht möglich.
- Die Nutzung der Duschen auf dem Clubgelände des SCD ist aufgrund der Vorgaben zum Hygienekonzept durch den Kreis Diepholz nicht erlaubt.
- Es findet eine reine Segelveranstaltung statt.
- Das Betreten der Clubgelände für Zuschauer und Begleitpersonal ist gestattet mit der Auflage, dass Name und Adresse sowie Betretens- und Verlassenszeiten dokumentiert werden.
- Die Besucher Zahl wird auf 50 beschränkt, es gilt die ganze Zeit Abstandsgebot von 1,5m.
Die hier dargestellten Ausschreibungsergänzungen beruhen auf den aktuellen Vorgaben durch den Landkreis Diepholz im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie (basierend auf der Niedersächsischen Coronaverordnung).
Kurzfristige Änderungen basierend auf neuen Vorgaben sind jederzeit möglich.