Hier jetzt leider aus gegebenem Anlass der Hinweis: Eure Trailer haben nichts auf dem Vereinsgelände, dem Parkplatz und der Fläche vor dem Club (der sog. Trailerparkplatz) zu suchen. Natürlich könnt Ihr dort kurz beim Ein- oder Auskranen kurz Eure Trailer zwischenlagern – aber das ist kein Sommerplatz für die Trailer. Ihr wisst ja, wenn sich jeder so verhalten würde – hätten wir keine freie Flächen mehr!
-
Die Fläche gegenüber dem Clubgelände – der von manchen auch als Trailerparktplatz betitelte Bereich – gehört dem Land Niedersachsen und die Fläche wird durch die Gemeinde gepflegt.
D.h. aber wer dort seine Trailer abstellt, steht dort verbotenerweise und behindert z.B. das Rasenmähen. Also die Bitte: entfernt Eure Trailer von diesen Flächen. - Auch auf Clubgelände und -Parkplatz dürfen keine Traile länger abgestellt werden. Ich zitiere mal unsere Hafenordnung zum Thema Parken und Befahren:
- Das Befahren des Clubgeländes mit Kraftfahrzeugen ist nur zum An- und Abtransport der Boote und für Lieferungen gestattet.
- Das Parken ist nur auf dem Clubparkplatz gestattet.
- Leere Trailer dürfen nicht auf dem Hafengelände oder Clubparkplatz gelagert werden.
- Der Trailerparkplatz außerhalb des Clubgeländes dient nicht zum dauerhaften Abstellen von Anhängern.
- Fahrräder gehören in den Fahrradständer und nicht unter die Terrasse oder irgendwo ins Hafengelände.
Leider klappt das nicht immer so – wie die folgenden Bilder aus dieser Woche zeigen:
Das alte Problem, auch zu meiner Zeit als Haus und Grundstückswart war das schon eine schwierige Sache. Vielleicht hat ja mein Nachfolger mehr Erfolg, dass durchzusetzen, hoffe ich jedenfalls.
Ja – es ist schade, dass einige vergessen wie es aussehen würde wenn das jeder machen würde. Oder es Ihnen vielleicht sogar egal ist 😉