Für den Umgang mit dem Kran sind die gesetzl. Unfallsverhütungsvorschriften – laut Kranordnung – einzuhalten.
Hier jetzt Hinweise zum Verlassen des Krans nach Gebrauch!
- Bedienungsgerät (Handsteuerung) nach Nutzung in den Kasten gegen Witterung geschützt einhängen.
- Beim Abziehen (nach jeder Nutzung) des Kraftstromkabels ist die Säule festzuhalten, weil der Stecker etwas schwergängig ist.
- Das Kraftstromkabel immer nach Nutzung in der Segelkammer am vorgesehenen Haken aufhängen, um unbefugte Nutzen des Krans auszuschließen.
- Das Hebegestell ist bei Verlassen hochzufahren. Aber NICHT BIS ZUM ANSCHLAG, sondern kurz darunter – d.h. die Feder an der Kette berührt nichts im oberen Bereich.
- Den Kran NICHT nach der Nutzung mit dem Bolzen arritieren – damit der Kran sich nach dem Wind ausrichten kann.