Umgang mit SCD Material oder Anlagen: Umgang mit dem Kran – nach Verlassen

Für den Umgang mit dem Kran sind die gesetzl. Unfallsverhütungsvorschriften – laut Kranordnung – einzuhalten.
Hier jetzt Hinweise zum Verlassen des Krans nach Gebrauch!

  • Bedienungsgerät (Handsteuerung) nach Nutzung in den Kasten gegen Witterung geschützt einhängen.
  • Beim Abziehen (nach jeder Nutzung) des Kraftstromkabels ist die Säule festzuhalten, weil der Stecker etwas schwergängig ist.
  • Das Kraftstromkabel  immer nach Nutzung in der Segelkammer am vorgesehenen Haken aufhängen, um unbefugte Nutzen des Krans auszuschließen.
  • Das Hebegestell ist bei Verlassen hochzufahren.  Aber NICHT BIS ZUM ANSCHLAG, sondern kurz darunter – d.h. die Feder an der Kette berührt nichts im oberen Bereich.
  • Den Kran NICHT nach der Nutzung mit dem Bolzen arritieren – damit der Kran sich nach dem Wind ausrichten kann.

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