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Befahrensverbot ab Gründonnerstag aufgehoben – aber Achtung: die Leitung des Schwimmbaggers ist noch bis Ende April im See

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Durch die “Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung,” ist ja auch das Winter-Befahrensverbot geregelt, das normalerweise bis Ende März gilt. In §18, Absatz 3 ist aber hinzugefügt: “(3) Das Befahrensverbot des § 14 Abs. 1 Nr. 7 gilt nicht ab Gründonnerstag, wenn dieser Tag im März liegt.” D.h. ab dem 28.3…
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